Rauchmelder Platzierung in Österreich

Platzierung Oesterreich

In Anlehnung an die OiB-Richtlinie 2 müssen Rauchwarnmelder installiert werden in:

Allen Aufenthalts- / Wohnräumen, ausgenommen Küchen. Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen. Rauchwarnmelder müssen so installiert werden, dass sie Brandrauch frühzeitig erkennen können.

Hinweis: Weitere Rauchwarnmelder an Orten wie Wohnzimmer und / oder Arbeitszimmer etc. erhöhen die Sicherheit.